|
Service
Wir bieten Ihnen Links auf folgende Seiten an:
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Fahrgastrechte
- Allgemeine Hinweise
- Bei Fahrkarten des NRW-Tarifs (einschließlich der Verkehrsverbünde AVV, VRR, VRS und WT) werden die Erstattungsansprüche in der Regel über die Mobilitätsgarantie NRW abgewickelt
- Bei Fahrkarten des Fernverkehrs werden die Erstattungsansprüche in der Regel direkt beim Eisenbahnverkehrsunternehmen geltend gemacht. Erstattungsformulare sind auf fahrgastrechte.info zu finden.
Bei weiteren Fragen und bei Problemen mit Erstattungsansprüchen sind die Schlichtungsstellen zuständig
- für den Nahverkehr in NRW: snv in Düsseldorf
- für den Fernverkehr: söp in Berlin
Ausflugsbahnen in unserer Region
|